ARB für Einzelgäste

Allgemeine Reisebedingungen der Firma Courtial Reisen GmbH & Co. KG
(nachfolgend Courtial Reisen genannt)

 

Bitte lesen Sie die allgemeinen Reisebedingungen, bevor Sie eine Reise buchen, da diese Bestandteil des abgeschlossenen Reisevertrages werden.

 

Was Sie vor Beginn der Reise wissen sollten!

 

Sehr geehrter Reiseteilnehmer!

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Diese ausführlichen Reisebedingungen sorgen in Ihrem und unserem Interesse für klare Verhältnisse. Bitte schenken Sie ihnen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen an.

 

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Courtial Reisen GmbH & Co. KG (nachfolgend Courtial Reisen genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann per Fax oder postalisch erfolgen. Zulässig ist auch eine Anmeldung per E-Mail mit einem im Original unterschriebenen, eingescannten Vertragsformular. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für Courtial Reisen wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Buchung und der Preis schriftlich gegenbestätigt worden sind. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Courtial Reisen 16 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so weist Courtial Reisen den Kunden in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hin. Es liegt dann ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Courtial Reisen die Annahme erklärt.

 

2. Bezahlung
Mit der Reisebestätigung / Rechnung händigt Courtial Reisen dem Kunden im Sinne des § 651r IV BGB einen Sicherungsschein aus. Danach wird innerhalb einer Woche nach Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 27 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben und die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 9 genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen, die weniger als 27 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der genannte Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises, frühestens 10 – 14 Tage vor Reisebeginn. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Teilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Courtial Reisen. Courtial Reisen ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher durch Courtial Reisen dem Reiseteilnehmer schriftlich angedroht worden ist. Auf der Reisebestätigung besonders aufgeführte Flugbuchungen, Stornoent­schädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungs­gebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

 

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Die im Pros­pekt enthaltenen Angaben sind für Courtial Reisen bindend. Courtial Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reise­veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Courtial Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.  Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Courtial Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Courtial Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage einer Reise gegenüber Courtial Reisen geltend zu machen.

 

5. Preisänderungen
Preisänderungen sind für Courtial Reisen nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungs­kosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse möglich. Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet werden:

Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages be­stehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann Courtial Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.

a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Courtial Reisen vom Reisenden den konkreten Erhöhungs­betrag verlangen.

b)
Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Courtial Reisen vom Reisenden verlangen.

Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nach Maßgabe des § 651f BGB einseitig nur erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsabschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die aufgeführten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt.

 

6. Rücktritt durch den Reisegast
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Courtial Reisen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Courtial Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber Ersatz seiner Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Courtial Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen hat Courtial Reisen gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, gegenüber Courtial Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die Courtial Reisen fordern muss:

Bei Bus-, Flug-, Bahn- und Schiffsreisen sowie individueller Anreise:
bis zum 150. Tag vor Reiseantritt € 30,00 (max. 10 %)
ab dem 149. bis inkl. 90. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 89. bis inkl. 42. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 41. bis inkl. 22 Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 21. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 14. bis inkl. 4. Tag vor Reiseantritt 85 %
ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 90 %
des Reisepreises.

Bei Reisen, bei denen die Flüge nicht inkludiert sind, gelten die Stornobedingungen gemäß Angebot.

Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.

Soweit in einem Arrangement Eintrittskarten enthalten sind oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebucht werden, sind bei Umbuchungen oder Reiserücktritt neben den Umbuchungs- bzw. Rücktrittsgebühren für die gebuchte Leistung (ohne Eintrittskarten) immer der volle Kartenpreis zusätzlich zu zahlen, wenn eine Stornierung für Courtial Reisen beim Kartenausgeber nicht mehr möglich ist. Andernfalls sind die Stornierungskosten, die Courtial Reisen tatsächlich entstehen, zu ersetzen. Auch hier bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, gegenüber Courtial Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.2. Courtial Reisen kann auch eine höhere Entschädigung als in den Pauschalen angegeben fordern, falls dem Veranstalter höhere Kosten entstanden sind. Dies gilt insbesondere auch bei einer Komplettstornierung durch eine Reisegruppe oder bei dem Ausfall eines Mitreisenden bei der Belegung eines Doppelzimmers. In diesem Falle muss die Entschädigung im Einzelnen belegt werden. Auf Wunsch des Kunden gebuchte Zusatzleistungen, etwa ein Einzelzimmerzuschlag, können z. B. im Falle einer Stornierung, unabhängig vom Stornierungsdatum, mit bis zu 100 % in Rechnung gestellt werden. Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ein Flugticket zum Tarif ohne Stornierungsmöglichkeit gebucht wurde, können ebenfalls erhöhte Pauschalen im Falle einer Stornierung durch den Kunden zum Tragen kommen.

6.3. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen besondere Rücktrittsbestimmungen bestehen. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist Courtial Reisen berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.

6.4. Der Reiseveranstalter kann abweichend von Nr. 6.1. keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.5. Umbuchungen, Ersatzperson
Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß § 250 EGBGB nötig ist. Eine Änderung der Reise auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und der Abflughäfen nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Um­buchung erfragen Sie bitte bei Courtial Reisen vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen Courtial Reisen entstehenden Mehrkosten (Beför­derungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagenkosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,00 je Reisenden. Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Die Kosten für diese Umbuchung erfragen Sie bitte bei Courtial Reisen vor der Umbuchung. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen Courtial Reisen entstehenden Mehrkosten (Beför­derungskosten, Unterbringungskosten, Mietwagen­kosten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 30,00 je Reisenden. Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweist Courtial Reisen auf die obigen Rücktrittspauschalen. Bei der Benennung einer Ersatzperson muss Courtial Reisen von Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand im Hause Courtial Reisen entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 je Reisenden.

 

7. Reiseversicherungen
Zur Absicherung der in Ziffer 6 geregelten Stornokosten empfiehlt Ihnen Courtial Reisen eine Reiserücktrittskostenversicherung. Die Reiserücktrittskostenversicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Buchung abgeschlossen werden. Die näheren Einzelheiten, insbesondere auch der Selbstbehalt und die Obliegenheiten des Reiseteilnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls, entnehmen Sie bitte der Versicherungspolice der Europäischen Reisever­sicherung. Durch die Versicherung ist der Reiseteilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der geschuldeten Stornoentschädigung an Courtial Reisen befreit; er hat lediglich einen Er­stattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß den Versicherungsbedingungen.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vor­zeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Courtial Reisen um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so kann Courtial Reisen bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurück­treten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Courtial Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich gegenüber Courtial Reisen abgeben. Soweit dies nicht geschieht, erhalten Sie den Reisepreis unverzüglich zurück. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Courtial Reisen deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Courtial Reisen entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise, nicht gedeckt sind, ist Courtial Reisen berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Erhält Courtial Reisen vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, ist Courtial Reisen berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurück­zutreten. In einem solchen Fall steht Courtial Reisen ein Schadens­ersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, gegenüber Courtial Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Erhält Courtial Reisen trotz Mahnung keine fristgemäße Bezahlung des Reisepreises oder von Teilen des Reisepreises, so ist Courtial Reisen berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall steht Courtial Reisen ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rücktrittspauschale gemäß der obigen Ziff. 6 entsprechend zu. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, gegenüber Courtial Reisen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

10. Haftung des Reiseveranstalters
Courtial Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für

–  die gewissenhafte Reisevorbereitung;
–  die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
–  die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen;
– die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich ver­einbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes;
–   Vertragliche Haftungsbeschränkung:

Eine Haftung von Courtial Reisen für vertragliche Schadensersatzansprüche und für Schadensersatzansprüche unerlaubter Handlung sind insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 p BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Courtial Reisen oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Etwaige darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben hiervon unberührt.

– Gesetzliche Haftungsbeschränkung:
Eine Haftung von Courtial Reisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

– Haftung für Fremdleistungen:
Courtial Reisen haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen etc.), die Courtial Reisen auch ausdrücklich als solche bezeichnet hat. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

 

11. Mängelrüge und Voraussetzung bei Kündigung wegen Schlechtleistung
Courtial Reisen informiert Sie über Ihre Verpflichtung einen aufgetretenen Mangel gegenüber Courtial Reisen unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass Courtial Reisen vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 l BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Courtial Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Unter der Maßgabe des § 651 x BGB hat der Reisende Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch einen technischen Fehler im Buchungssystem des Reiseveranstalters entsteht, es sei denn, der Veranstalter hat den technischen Fehler nicht zu vertreten. Er hat auch Anspruch auf Ersatz des Schadens, den der Reiseveranstalter durch einen Fehler während des Buchungsvorgangs verursacht hat, es sei denn, der Fehler ist vom Reisenden verschuldet oder wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

 

12. Ausschlussfristen
Sie sind mit Ansprüchen gegenüber Courtial Reisen ausgeschlossen, soweit Sie diese nicht innerhalb der folgenden Fristen möglichst schriftlich gegenüber Courtial Reisen geltend machen, wobei Reisebüros nicht zur Annahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(1)       Vertragliche Ansprüche:
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei Courtial Reisen geltend machen. Es sei denn Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.

(2)       Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit kein Personenschaden vorliegt:
Ansprüche aus unerlaubter Handlung müssen, soweit es sich um keinen Personenschaden handelt, innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vereinbartem Reiseende schriftlich gegenüber Courtial Reisen geltend gemacht werden. Es sei denn Sie waren an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert.

(3)       Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Personenschaden:
Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Courtial Reisen möglichst schriftlich, innerhalb von zwei Jahren nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Bei einer späteren Kenntnis von Schädiger und schädigendem Ereignis oder einem späterem Zeitpunkt, an dem eine Kenntnis hätte bestehen müssen, sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Courtial Reisen möglichst schriftlich, innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt geltend zu machen. Dies gilt keinesfalls, soweit ein Schaden durch Courtial Reisen oder unsere Erfüllungsgehilfen grob verschuldet wurde oder Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

 

13. Verjährung
(1)       Vertragliche Ansprüche
Ansprüche nach den §§ 651 k bis n BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Courtial Reisen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reise­veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Courtial Reisen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver­treters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in zwei Jahren.

(2)       Ansprüche aus unerlaubter Handlung
Soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt und diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Courtial Reisen oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren diese in zwei Jahren.

(3)       Die Verjährung vertraglicher Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarung enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und Courtial Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Fortsetzung der Verhandlungen von einer der Vertragsparteien verweigert wird. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

14. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reise­teilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

 

15. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Courtial Reisen weist auf Pass-, Visumerfordernisse und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes hin, über die Courtial Reisen in dem von Courtial Reisen herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt informieren oder über die Courtial Reisen vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn unterrichtet. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.

 

16. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet Courtial Reisen, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt Courtial Reisen Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald Courtial Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird Courtial Reisen Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Courtial Reisen Sie über den Wechsel informieren. Courtial Reisen wird unver­züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.

 

17. Allgemeines
a)    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise­vertrages zur Folge.

b)   Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

c)     Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern im Katalog bleiben vorbehalten.

d)     Datenschutz: Alle personenbezogenen Daten, die Sie Courtial Reisen zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

18. Bei uns ist Ihr Geld sicher
Zum Schutze der Kunden verlangt der Gesetzgeber ab 01.11.1994 von jedem Reiseveranstalter den Abschluss einer Insolvenzversicherung. Dementsprechend hat Courtial Reisen dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegen die R+V im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters verbrieft, wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesandt.

 

19. Flugbuchung in Eigenregie
Sollten Sie Ihre Flüge selbst unter den zahlreichen Angeboten der Fluggesellschaften auswählen, so empfehlen wir Ihnen dringend, diese erst nach der Garantie der Reisedurch­führung zu buchen, da diese von der Mindestteilnehmerzahl abhängt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden und wir uns gezwungen sehen die Reise abzusagen, tragen Sie ansonsten hierfür das volle Risiko. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

20. Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern
Bei Reisen, die in Zusammenarbeit mit anderen Veranstaltern angeboten werden und bei denen Courtial Reisen Kunden zubucht, gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Partners. Courtial Reisen weist in diesem Falle den Kunden vor Buchung auf die gesonderten Reisebedingungen hin und sendet diese dem Kunden zu.

 

21. Veranstalter
Courtial Reisen GmbH & Co. KG
Oranienstraße 11 – 65604 Elz

AG Limburg HR A 1501
Steuer-Identitäts-Nr. DE 113291758
Steuer-Nr. 31030045

Courtial Reisen Verwaltungs GmbH
AG Limburg HR B 2528
Geschäftsführer: Mag. Nicole Courtial,
Senator Dr. h.c. H. A. Courtial und A. E. Courtial

Stand: 12/2019 E